Zeugnis über den Krankenpflegedienst Ausstellung

    Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen

    Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten.

    Beschreibung

    Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung
    Krankenpflegedienst im Ausland muss durch das LPA angerechnet werden. Der Nachweis ist im Original und in Kopie in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Bescheinigungen in anderer Sprache sind durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen. Ein Krankenpflegepraktikum in Österreich kann nicht anerkannt werden.

    Voraussetzungen

    • Allgemeiner Hochschulabschluss
    • Leistung des Pflegedienstes

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__6.html
    Anlage 5 zu § 6 Absatz 4 Satz 2 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/anlage_5.html

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

    Verfahrensablauf

    Studierende der Universität Hamburg senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.
    Studierende der Medical School Hamburg laden die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung online hoch.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall

    Kosten

    regelhafter KP: kostenlos
    anrechenbarer KP: EUR 25,00 - EUR 40,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:
    1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
    2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,
    3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,
    4. im Rahmen eines Zivildienstes.
    5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en