Anerkennung von Kursen Überprüfung
Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Strahlenschutzverordnung
Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
- die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
- das notwendige Wissen vorhanden ist
- das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Benennung des Strahlenschutzkurses mit Bezug auf jeweiligen Fachkunderichtlinien
- Benennung des Kursleiters
- Nachweis zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der jeweiligen Referenten
- Stundenplan, mit der Angabe was welcher Referent wann unterrichtet
- Nachweise zu den vermittelten Inhalten zum Beispiel durch Skript, Folien der Referenten
- Musterkursbescheinigung entsprechend der jeweiligen Richtlinien
- Auswahl der Prüfungsfragen
- Beschreibung der Prüfungen
- Ausstattung der Kursstätte
- geplante Gruppengröße
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2-4 Wochen.
Kosten
Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 18.08.2022
Stichwörter
Strahlenschutz