Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung
Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für Tierärzte oder Tierärztinnen
Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung müssen Sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer Hamburg beantragen.
Beschreibung
Wollen Sie in Hamburg tierärztlich tätig werden und möchten Ihre im Ausland erworbene Weiterbildungsbezeichnung für eine Spezialisierung weiterführen? Die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung können Sie bei der Tierärztekammer Hamburg beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Recht, Tierseuchenkasse, Gefahrenabwehr Hunde
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
- die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
- die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
- Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise
Voraussetzungen
Sie haben die entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen.
Sie besitzen eine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Wenn Sie in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.
Eine nicht gleichwertige Weiterbildung können Sie unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abschließen. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.
Sie besitzen eine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Wenn Sie in einem von der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildungsgang die Weiterbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie auf Antrag die Anerkennung, wenn die Weiterbildung und die erworbenen Kenntnisse gleichwertig sind.
Eine nicht gleichwertige Weiterbildung können Sie unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bisher abgeleisteten Weiterbildungszeiten nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung abschließen. Über die Anrechnung entscheidet die Landestierärztekammer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage am Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich. Ein Formular ist nicht erforderlich.
- Dem Antrag auf Anerkennung fügen Sie alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und die für den jeweiligen Weiterbildungsgang erforderlichen Nachweise bei.
- Die Landestierärztekammer prüft den Antrag und die Nachweise auf Vollständigkeit und fordert Sie gegebenenfalls auf, weitere Unterlagen oder Auskünfte nachzureichen.
- In angemessener Zeit entscheidet die Kammer, ob die mit dem Antrag vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegten Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen.
- Wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kammer.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grund Ihrer Darlegungen in der mündlichen Prüfung, ob Sie das vorgeschriebene besondere und zusätzliche Wissen auf dem von Ihnen gewählten Gebiet oder Bereich erworben haben.
- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der Landestierärztekammer das Ergebnis der Prüfung unter Beifügung des Ergebnisprotokolls schriftlich mit.
- Bei bestandener Prüfung stellt die Landestierärztekammer Ihnen eine Urkunde über das Recht zum Führen der Bezeichnung aus.
Fristen
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung: spätestens 12 Monate nach Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsganges
- Prüfung der Vollständigkeit des Antrags und der Nachweise: 1 Monat
- Prüfung, ob die vorgelegten Zeugnisse und Nachweise den Forderungen der Weiterbildungsordnung und dem im jeweiligen Weiterbildungsgang festgelegtem Inhalt und Umfang der Weiterbildung in dem vom Antragsteller gewählten Gebiet oder Bereich entsprechen = Prüfung erfolgt in angemessener Zeit
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Vorliegen der vollständigen Nachweise, der Dauer der Prüfung der Unterlagen durch den Weiterbildungsausschuss und der Festlegung des Prüfungstermins und beträgt ungefähr 3 - 6 Monate.
Kosten
Gebühr für die Erteilung der Anerkennung: derzeit EUR 66,00 - 100,00
Gebühr ab 66 EUR bis 100 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Zeigen Sie Ihre Weiterbildung vor oder mit deren Beginn grundsätzlich bei der Kammer an. Wenn Sie die zuständige Kammer wechseln oder aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie die Kammer ebenfalls über Ihre laufende Weiterbildung informieren.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Tierärztekammer Hamburg, Funktion am 17.08.2022