Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

    Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

    Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung ist zeitlich begrenzt und muss verlängert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern. Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz

    Beschreibung

    Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Reichenstraße 14

    20457 Hamburg

    Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg

    Öffnungszeiten

    Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
    • Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
    • Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
    • Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
    • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.

    Voraussetzungen

    Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: §3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html

    Bezeichnung: Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
    https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Vor der Verlängerung müssen Sie sich erneut gesundheitlich beraten lassen. Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine neue Bescheinigung. Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung bei der Behörde vorzulegen.
    Die Verlängerung der Anmeldebescheinigung findet in Verbindung mit einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch statt.
    Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine neue Aliasbescheinigung ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch für die Verlängerung kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Informations- und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 - 60 min.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.

    Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch PROBEA am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Prostitution

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en