Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung
Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldung ist zeitlich begrenzt und muss verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Sind Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, müssen Sie Ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Sind Sie hingegen älter als 21 Jahre, müssen Sie die Anmeldung nach zwei Jahren erneuern. Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Öffnungszeiten
Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.
Internet
erforderliche Unterlagen
• Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.
• Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
• Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
• Falls Sie kein/e EU-Bürger/in sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung.
Voraussetzungen
Für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung benötigen Sie: • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis • den Nachweis der Volljährigkeit • den Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung • eine Meldebescheinigung oder hilfsweise eine Bescheinigung über eine Zustelladresse sowie • ein aktuelles Foto.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: §3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
Bezeichnung: Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__3.html
Bezeichnung: Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstA)V:
https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/BJNR193000017.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Vor der Verlängerung müssen Sie sich erneut gesundheitlich beraten lassen. Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine neue Bescheinigung. Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung bei der Behörde vorzulegen.
Die Verlängerung der Anmeldebescheinigung findet in Verbindung mit einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch statt.
Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine neue Aliasbescheinigung ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch für die Verlängerung kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.
Die Verlängerung der Anmeldebescheinigung findet in Verbindung mit einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch statt.
Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine neue Aliasbescheinigung ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin bei Pro*BEA. Das Informations- und Beratungsgespräch für die Verlängerung kann bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache geführt werden. Das Mitbringen eigener Übersetzer/innen ist nicht erforderlich.
Fristen
Die Verlängerung einer Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Das Informations- und Beratungsgespräch dauert in der Regel 45 - 60 min.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verlängerung einer Anmeldebescheinigung kann auch in Hamburg erfolgen, wenn die vorhergehende Anmeldebescheinigung in einem anderen Bundesland ausgestellt worden ist. Die Anmeldebescheinigung beziehungsweise die Aliasbescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen.
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmeldebescheinigung beziehungsweise der Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abmeldung beziehungsweise die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich. Die Rückgabe von noch gültigen Dokumenten wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch PROBEA am 29.02.2024
Stichwörter
Prostitution