Vorgesehen zum Löschen - Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Löschung

    Löschung aus dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

    Wenn Sie im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und Sie den Betrieb aufgeben, müssen Sie Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen.

    Beschreibung

    Für die Löschung eines Betriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes stellen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Löschung. 

    Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
    • Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes (auch aus wirtschaftlichen Gründen)
    • Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel 
    • Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
    • Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk 
    Die Löschung kann frühestens mit dem Tag des Bekanntwerdens der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Posteingang des Antrags) erfolgen. Eine rückwirkende Löschung ist nicht möglich. 
    Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
    Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende zulassungsfreie Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hamburg (Handwerkskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handwerkskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenwall 12

    20355 Hamburg

    Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Kopie der Gewerbeabmeldebestätigung 
    • Original der Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte

    Voraussetzungen

    Sie sind im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes bei der Handwerkskammer eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html


    Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Löschung aus dem "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“. Je nach Angebot der Handwerkskammer steht das Meldeformular online bereit. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen. 
    • Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" abzuwickeln.
    Nach Prüfung durch die zuständige Handwerkskammer erfolgt die Löschung aus dem „Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3-4 Wochen

    Kosten

    Gebühr: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 27.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en