Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis für eine Zweitapotheke erhalten.

    Beschreibung

    Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.

    Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
    Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Besitz der deutschen Approbation als Apotheker oder Apothekerin
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Voraussetzungen

    • Es liegt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke in der Nähe der Geschäftsräume der geplanten Zweigapotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle besichtigt die Betriebsräume und prüft die Voraussetzungen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Zweigapotheke ein. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 26.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Apotheke ohne Labor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en