Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis
Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis für eine Zweitapotheke erhalten.
Beschreibung
Wenn es einen Notstand in der Arzneimittelversorgung gibt, weil nicht genügend Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung vorhanden sind, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke eine Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke beantragen. Diese Zweigapotheken haben geringere räumliche Anforderungen als normale Apotheken, die jedoch gesetzlich festgelegt sind.
Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.
Zweigapotheken müssen von einer Person mit entsprechender Genehmigung verwaltet werden.
Sie dürfen nur eine Zweigapotheke betreiben.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung
erforderliche Unterlagen
- Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
- Besitz der deutschen Approbation als Apotheker oder Apothekerin
- Lebenslauf
- ärztliches Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis Belegart 0
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen
Voraussetzungen
- Es liegt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke in der Nähe der Geschäftsräume der geplanten Zweigapotheke.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle besichtigt die Betriebsräume und prüft die Voraussetzungen.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Reichen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Zweigapotheke ein. Spätestens 2 Wochen vor der Eröffnung müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.
Sie erhalten die Erlaubnis zum Betrieb der Zweigapotheke für die Dauer von 5 Jahren. Sie können die Erlaubnis anschließend erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 26.08.2022
Stichwörter
Apotheke ohne Labor