Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

    Wenn Sie als Apothekeninhaber apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke benötigen eine Versandhandelserlaubnis, wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser, schriftlicher Antrag
    • Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus § 11a Apothekengesetz (ApoG)
    • Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie dem Merkblatt „Erteilung einer Versandhandelserlaubnis für Apotheken“ entnehmen oder mit der zuständigen Stelle klären.
    • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer öffentlichen Apotheke
    • Der Versand der apothekenpflichtigen Arzneimittel erfolgt zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb.
    • Es ist ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang vorhanden.
    • Sie halten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb ein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Die Versandhandelserlaubnis wird Ihnen erteilt.
    • Ihre Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln wird in das zentrale Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingetragen.

    Fristen

    Reichen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Versandtätigkeit der Apotheke ein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert gewöhnlich 4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzutragen.
    • Das BfArM führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das BfArM ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Website des BfArM einsehen.
    • Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Links entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 26.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Antrag auf Versandhandelserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en