Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
     

    Beschreibung

    Um als Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke zu betreiben, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Krankenhausapotheke ist für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Information und Beratung über diese Produkte, insbesondere von Ärzten, Pflegekräften und Patienten, zuständig.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Pharmazie II

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr, kein Publikumsverkehr, nur telefonische Beratung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Pläne zur Apotheke
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen erfüllten
    • Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

    Voraussetzungen

    Sie erfüllen alle Voraussetzungen gemäß § 14 Apothekengesetz:
    ​​​​Sie haben eine Apothekerin oder einen Apotheker angestellt, die oder der 
    • voll geschäftsfähig ist
    • über eine deutsche Apotheker-Approbation verfügt
    • über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt
    • gegen sie oder ihn liegen keine strafrechtlichen oder schweren sittlichen Verfehlungen sowie keine groben oder beharrlichen Zuwiderhandlungen gegen das Apothekergesetz vor
    • in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten
    • sie oder er müssen mitteilen, ob und an welchen Orten eine oder mehrere Apotheken betreiben werden
    • Sie verfügen über die vorgeschriebenen Räume nach § 21 Apothekenbetriebsordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf, um Ihr Vorhaben zu schildern und die einzureichenden Unterlagen zu besprechen.
    • Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, erhalten Sie eine Betriebserlaubnis für die Krankenhausapotheke.
    • Die zuständige Stelle schaut sich Ihren Apothekenbetrieb an und führt eine Abnahme durch.
    • Nach der Abnahme dürfen Sie mit dem Betrieb der Krankenhausapotheke beginnen.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor der geplanten Eröffnung der Apotheke, so dass mindestens 2 Wochen vor Eröffnungstermin alle Unterlagen vollständig vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebüren an. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wenn bekannt wird, dass nicht alle Voraussetzungen vorgelegen haben, wird die Erlaubnis zurückgenommen.
    • Die Erlaubnis wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen wegfällt.
    • Die Erlaubnis wird widerrufen, wenn Sie oder die mit der Leitung der Apotheke beauftragte Person dem Apothekengesetz gröblich oder beharrlich zuwiderhandelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Pharmaziewesen am 26.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Leiter Krankenhausapotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en