Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung
Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand beantragen
Wenn Sie Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen möchten müssen Sie hier die entsprechende Prüfnummer beantragen.
Beschreibung
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.
Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Antrag gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV
- Dem Antrag sind ein Untersuchungsbefund sowie eine Probe von drei Flaschen beizufügen.
Voraussetzungen
- Sie wollen Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit
- einer Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks oder
- ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung
- die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz prüft den Antrag die eingesendeten Proben bzw. den Untersuchungsbefund
- Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung und ggf. die Prüfnummer
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUELV)1 . Für die Erteilung der Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:
- bis 5.000 l: 105,00 Euro
- über 5.000 l: 190,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
- Von jeder Probe ist mindestens eine Flasche bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung des Prüfungsbescheides aufzubewahren.
- Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist von der Einrichtung, die die Untersuchung durchgeführt hat, fünf Jahre aufzubewahren.
- Nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.
- Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.
- Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV) am 03.08.2022
Stichwörter
Deutscher Weinbrand