Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung

    Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand beantragen

    Wenn Sie Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen möchten müssen Sie hier die entsprechende Prüfnummer beantragen.

    Beschreibung

    Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

    Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV
    • Dem Antrag sind ein Untersuchungsbefund sowie eine Probe von drei Flaschen beizufügen.

    Voraussetzungen

    • Sie wollen Deutschen Weinbrand oder Brandy in Umlauf bringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit
      • einer Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks oder
      • ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung
    • die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz prüft den Antrag die eingesendeten Proben bzw. den Untersuchungsbefund
    • Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung und ggf. die Prüfnummer

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUELV)1 . Für die Erteilung der Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:
    • bis 5.000 l: 105,00 Euro
    • über 5.000 l: 190,00 Euro 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es sind folgende Hinweise zu beachten:
    • Von jeder Probe ist mindestens eine Flasche bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung des Prüfungsbescheides aufzubewahren.
    • Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist von der Einrichtung, die die Untersuchung durchgeführt hat, fünf Jahre aufzubewahren.
    • Nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.
    • Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.
    • Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Lebensmittelüberwachung Hamburg (BJV) am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Deutscher Weinbrand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en