Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Schafe

    Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe und Ziegen beantragen

    Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen bei Schafen und Ziegen erhalten.

    Beschreibung

    Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Früherkennung und zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Schafen und Ziegen beantragen. 
    Sie erhalten die Beihilfen als freiwillige Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen auf Brucellose sowie für die amtliche Tierkennzeichnung und der damit verbundenen Beratung ausgezahlt. Sie können ebenfalls Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren beantragen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
    • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
    • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren und 
    • Anerkennung der Bestände

    Voraussetzungen

    Sie haben die Tiere odrnungsgemäß gemeldet. Neue Tiere haben Sie nachgemeldet.
    Sie haben die Beiträge  an die Tierseuchenkasse Hamburg fristgerecht entrichtet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
    • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

    Fristen

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beihilfen.Tier am 28.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en