Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Rinder

    Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Rinder beantragen

    Sie können finanzielle Unterstützung für Rinder erhalten, um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten entstehen können, frühzeitig zu erkennen. Diese Beihilfen gelten auch für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen.

    Beschreibung

    Für Maßnahmen zur Früherkennung, Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen können Sie finanzielle Unterstützung von der zuständigen Stelle erhalten. Diese Unterstützung umfasst freiwillige Leistungen für Probenahmen und Untersuchungen von Proben auf BHV1, BVDV, Leukose und Brucellose bei Rindern sowie für die offizielle Tierkennzeichnung und die damit verbundenen Beratungsdienste.

    Zusätzlich dazu können Sie Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von verendeten Tieren erhalten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
    • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
    • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
    • Anerkennung der Bestände

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
    • Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet. 
    • Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
    • Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt.  Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

    Fristen

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beihilfen.Tier am 28.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en