Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung

    Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen beantragen

    Um Schäden, die durch Tierseuchen oder andere Tierkrankheiten verursacht werden, vorzubeugen und diese zu bekämpfen, sowie für Maßnahmen aus Monitoring- und Tiergesundheitsprogrammen können Sie finanziell unterstützt werden.

    Beschreibung

    Sie können finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Vorbeugung, Bekämpfung, Überwachung und Ausrottung von Tierseuchen, seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Pferden erhalten. Dies gilt auch für Maßnahmen aus Überwachungs- und Tiergesundheitsprogrammen. Diese Unterstützung wird als freiwillige Leistung der zuständigen Stelle gewährt, um die Tiergesundheit zu fördern und letztendlich die Verbraucher zu schützen. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Tierseuchenkasse, Beihilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
    • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
    • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren
    • Anerkennung der Bestände

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Bestand an Tieren und Änderung betreffend Ihres Tierbestandes ordnungsgemäß gemeldet.
    • Sie haben die Beiträge an die Tierseuchenkasse (TSK) Hamburg fristgerecht entrichtet. 
    • Die Maßnahmen werden in der jeweils geltenden Beihilfesatzung und die weiterführenden Voraussetzungen geregelt.
    • Die erbrachten Leistungen entsprechen den Vorschriften der jeweils geltenden Beihilfesatzung der EU.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
    • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt.  Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Beihilfen.Tier am 27.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en