EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Ausstellung eines EU-Heimtierausweises beantragen

    Für Reisen mit Ihrem Heimtier innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Heimtier wie zum Beispiel Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchten, benötigen Sie für Ihr Tier den EU-Heimtierausweis als Reisedokument.

    Er enthält unter anderem folgende Angaben:
    • Halterin oder Halter des Tieres
    • Beschreibung des Tieres
    • Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
    • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
    • Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind.
    • weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken

    Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).

    Voraussetzungen

    Das Heimtier muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.

    Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    • Registrierte Stellen, die Blanco- Heimtierausweise ausgeben dürfen (Drucklegende Firmen) geben die Blanco-Heimtierausweise an ermächtigte Tierärzte ab.
    • Die Ermächtigung der Hamburger Tierärzte erfolgt durch die zuständige Stelle.
    • Der ermächtigte Tierarzt nimmt die Tierdaten, Daten des Eigentümers, Daten der Transponder-Injizierung auf und füllt den Heimtierpass von Hand aus.
    • Der Tierarzt gibt des Heimtierausweis an den Haustierhalter ab.

    In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.

    Wenn Sie mit Ihrem Heimtier in ein EU-Ausland reisen, führen Sie den EU-Heimtierausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Die Kosten für das Ausstellen eines Heimtierausweises stellt der ermächtigte Tierarzt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen sind erforderlich:
    • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
    • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

    Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
    • Andorra
    • Island
    • Liechtenstein
    • Monaco
    • Norwegen
    • San Marino
    • Schweiz
    • Vatikan
    • Kroatien

    sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
    • Grönland und die Färöer-Inseln
    • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
    • Kanarische Inseln
    • Azoren und Madeira

    Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.

    Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

    Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
    Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
    Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 26.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Reisen mit Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en