EU-Heimtierausweis Ausstellung
Ausstellung eines EU-Heimtierausweises beantragen
Für Reisen mit Ihrem Heimtier innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Heimtier wie zum Beispiel Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchten, benötigen Sie für Ihr Tier den EU-Heimtierausweis als Reisedokument.
Er enthält unter anderem folgende Angaben:
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Halterin oder Halter des Tieres
- Beschreibung des Tieres
- Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
- Tollwutimpfung (Gültigkeit)
- Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind.
- weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Heimtierausweis gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission mit den erforderlichen Eintragungen (Impfung, Titertest).
Voraussetzungen
Das Heimtier muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen. Hinzu kommen bestimmte Laboruntersuchungen auf Antikörper, falls die Tierseuchenlage im Drittland unsicher ist.
Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
- Registrierte Stellen, die Blanco- Heimtierausweise ausgeben dürfen (Drucklegende Firmen) geben die Blanco-Heimtierausweise an ermächtigte Tierärzte ab.
- Die Ermächtigung der Hamburger Tierärzte erfolgt durch die zuständige Stelle.
- Der ermächtigte Tierarzt nimmt die Tierdaten, Daten des Eigentümers, Daten der Transponder-Injizierung auf und füllt den Heimtierpass von Hand aus.
- Der Tierarzt gibt des Heimtierausweis an den Haustierhalter ab.
In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.
Wenn Sie mit Ihrem Heimtier in ein EU-Ausland reisen, führen Sie den EU-Heimtierausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Keine.
Kosten
Die Kosten für das Ausstellen eines Heimtierausweises stellt der ermächtigte Tierarzt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen sind erforderlich:
Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.
Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.
- vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung
- Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)
Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Schweiz
- Vatikan
- Kroatien
sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:
- Grönland und die Färöer-Inseln
- Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
- Kanarische Inseln
- Azoren und Madeira
Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.
Irland, Malta und Schweden haben eigene zusätzliche Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie
Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“):
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung. Hierzu zählt inzwischen auch Großbritannien.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen am 26.07.2022
Stichwörter
Reisen mit Haustier