explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
Explosionsgeschützte Produkte genehmigen
Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Sie können für begründete Ausnahmefälle eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, müssen Sie normalerweise ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
Um Produkte in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, für die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.
Sie können keine Ausnahmegenehmigung für Komponenten beantragen.
Den Antrag stellen Sie normalerweise als Fachfirma.
Um Produkte in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, für die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.
Sie können keine Ausnahmegenehmigung für Komponenten beantragen.
Den Antrag stellen Sie normalerweise als Fachfirma.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Produktsicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Produktsicherheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Produktsicherheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Produktsicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
BJV V Produktsicherheit
erforderliche Unterlagen
Ihr schriftlicher, formloser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inklusive der geplanten Abweichung
- Angaben darüber, ob es sich um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) handelt
- Angaben darüber, ob es sich um die Modifizierung von bereits in den Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister handelt.
- Nachweise darüber, warum ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/34/EU 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
- Nachweise darüber, dass die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. durch besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
- Nachweis darüber, dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.
Voraussetzungen
- Es soll kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
- Sie reichen einen vollständigen und hinreichend begründeten Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Verwendung der Produkte ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten.
- Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise, zum Beispiel durch besonders geschultes Personal, eine Abnahmeprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gewährleistet.
- Sie setzen die beantragten Produkte nur in Deutschland ein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Anhänge III bis IX der RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Anhänge III bis IX der RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Rechtsbehelf
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert Die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet in ihrem Ermessen über den Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von höchstens 3 Monaten.
Kosten
Es ist keine Gebühr vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Bestimmung darf in sicherheitsrelevanten Fällen angewendet werden, in denen die betreffenden Produkte dringend benötigt werden und nicht genug Zeit besteht, um die vollständigen Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen (oder diese Verfahren abzuschließen). In Hinblick auf die Bedingungen für die eingeschränkte Anwendung ist zu unterstreichen, dass die Nutzung dieser Klausel die Ausnahme bleiben muss und kein übliches Verfahren werden darf.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Produktsicherheit am 19.07.2022
Stichwörter
Explosionsschutz