• Rotherbaum (Landkreis Rotherbaum, Hamburg)
zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

Informationen über das zweite juristische Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg

Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

Beschreibung

Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen. 
Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg (GPA) ein Zeugnis erteilt.

zuständige Stelle

Oberlandesgericht Hamburg

Ansprechpartner

Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)

Aktuelles

Oberlandesgericht Hamburg

Beschreibung

Oberlandesgericht Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Dammtorwall 13

20354 Hamburg

U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine. 

Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

Voraussetzungen

  • Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist. 
Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur mündlichen Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

Fristen

Keine.

Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert knapp 6 Monate.

Kosten

Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch OLG Referendar Prüfungen BJV am 06.07.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Rechtsreferendariat

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en