zweites juristisches Staatsexamen Abnahme

    Informationen über das zweite juristische Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg

    Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

    Beschreibung

    Mit der Abnahme des zweiten juristischen Staatsexamen endet Ihr Juristischer Vorbereitungsdienst. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen. 
    Die Prüfung besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten mit einer Dauer von 5 Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg (GPA) ein Zeugnis erteilt.

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Oberlandesgericht Hamburg

    Beschreibung

    Oberlandesgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 13

    20354 Hamburg

    U2 Gänsemarkt, S2/S5/R-Bahnen und Busse 4/5/19/114 Dammtor, U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine. 

    Hinweis: Erforderliche Unterlagen müssen Sie bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst vorlegen oder währenddessen erwerben.

    Voraussetzungen

    • Sie haben das erste juristische Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist. 
    Jeder Prüfling wird durch das Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die Aufsichtsarbeiten werden im 20. Ausbildungsmonat in einem Zeitraum von 2 Wochen angefertigt. Nach Anfertigung der Arbeiten absolviert der Prüfling die Wahlstation des Vorbereitungsdienstes, während die Aufsichtsarbeiten durch 2 Prüfer / Prüferinnen bewertet werden. Hiernach erfolgt eine Ladung zur mündlichen Prüfung, welche zu Beginn des 25. Ausbildungsmonats stattfindet. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Mit Bestehen der Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

    Fristen

    Keine.

    Den Antrag auf Notenverbesserung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsamt beantragen. Innerhalb dieser Frist müssen Sie auch die Prüfungsgebühr entrichten. Soweit zwischen der ersten mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin ein kürzerer Zeitraum liegt, können Sie die Wiederholung zur Notenverbesserung noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin absolvieren.

    Bearbeitungsdauer

    Das Prüfungsverfahren dauert knapp 6 Monate.

    Kosten

    Für das erstmalige Ablegen der Prüfung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch OLG Referendar Prüfungen BJV am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Rechtsreferendariat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en