Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) mitteilen
Beschreibung
Online-Dienst
Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG
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Hinweis zur anonymen Nutzung:
Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.
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- Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwGHier können Sie Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen. Hinweis zur anonymen Nutzung: Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.
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Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und InnovationBehörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Adresse
Hausanschrift
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Behörde für Inneres und SportBehörde für Inneres und Sport
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Kontaktperson
(Behörde für Inneres)
Finanzamt Hamburg-NordFinanzamt Hamburg-Nord
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Nord
Adresse
Hausanschrift
Borsteler Chaussee 45
22453 Hamburg
Kontaktperson
(Poststelle FA Hamburg-Nord, Funktionspostfach)
Hausanschrift
Borsteler Chaussee 45
22453 HamburgTelefon Festnetz: +49 40 428 06-224
Fax: +49 40 427 9-58001
Amtsgericht HamburgAmtsgericht Hamburg
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Landgericht HamburgLandgericht Hamburg
Aktuelles
Landgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Kontaktperson
(LG - Poststelle)
Hausanschrift
Sievekingplatz 1
20355 HamburgTelefon Festnetz: +49 40 428 43-2935
Fax: +49 40 428 43-4318
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Handlungsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Schriftliches Verfahren:
Verfassen Sie eine schriftliche Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Falls verfügbar, fügen Sie relevante Beweise oder Nachweise bei.
Reichen Sie die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym ein.
Nach Eingang prüft die zuständige Aufsichtsbehörde die Hinweise.
Liegen Kontaktdaten vor, kann die Behörde Rückfragen stellen.
Bei anonymer Meldung wird die Bearbeitung ohne Rücksprache fortgesetzt.
Falls Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.
Online Verfahren:
Melden Sie sich im entsprechenden Online-Dienst an.
Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Erfassen Sie Ihre Meldung anonym oder unter freiwilliger Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Sie haben die Möglichkeit, Nachweise und Beweise hochzuladen.
Nach Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
Zusätzlich können Sie einen anonymen Postkasten einrichten, um sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Im anonymen Postkasten werden Rückfragen und der Bearbeitungsstand Ihrer Meldung bereitgestellt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Meldungen zu solchen potenziellen oder tatsächlichen Verstößen können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen.
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird.
Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit,
über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung, die Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden müssen. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.
Zuständigkeiten je nach Unternehmensbranche:
Finanzbehörde:
- Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
- Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
- Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände
- Aufsicht Glücksspiel
- Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
- Aufsicht über:
- Güterhändlerinnen / Güterhändler
- Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
- Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
- Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler
- Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
- Treuhänderinnen / Treuhänder
- Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
- Finanzunternehmen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Rechtsamt (Eimsbüttel) am 02.09.2022
Stichwörter
Geldwäsche