Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme
    99089149261000

    Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) mitteilen

    Wenn Sie Hinweise auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies der zuständigen Behörde, auch in anonymer Form, mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, besitzen, können Sie diese anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. Ihr Hinweis leistet einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
     

    Online-Dienst

    Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG

    ID: S100002_S1000020040000000155-12003

    Beschreibung

    Hier können Sie  Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
    Hinweis zur anonymen Nutzung:
    Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.

    Online erledigen

    • Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG
      Hier können Sie Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen. Hinweis zur anonymen Nutzung: Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.

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    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft, Arbeit und InnovationBehörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4
    20459 Hamburg

    Kontakt speichern

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/105/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Inneres und SportBehörde für Inneres und Sport

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34
    22041 Hamburg

    Kontakt speichern

    U1/S1/Busse X22/X32/31/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Finanzamt Hamburg-NordFinanzamt Hamburg-Nord

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Chaussee 45
    22453 Hamburg

    Kontakt speichern

    U1-Station Lattenkamp, Bus-Linie 114 bis Rosenbrook

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht HamburgAmtsgericht Hamburg

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1
    20355 Hamburg

    Kontakt speichern

    U2 Messehallen, Busse 3/12/105 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/105 Sievekingplatz

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landgericht HamburgLandgericht Hamburg

    Aktuelles

    Landgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1
    20355 Hamburg

    Kontakt speichern

    U2 Messehallen, Busse 3/12/105 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/105 Sievekingplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    keine

    Handlungsgrundlage(n)

    § 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß schriftlich oder online einreichen.

    Schriftliches Verfahren:
    Verfassen Sie eine schriftliche Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
    Falls verfügbar, fügen Sie relevante Beweise oder Nachweise bei.
    Reichen Sie die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym ein. 
    Nach Eingang prüft die zuständige Aufsichtsbehörde die Hinweise.
    Liegen Kontaktdaten vor, kann die Behörde Rückfragen stellen.
    Bei anonymer Meldung wird die Bearbeitung ohne Rücksprache fortgesetzt.
    Falls Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.

    Online Verfahren:
    Melden Sie sich im entsprechenden Online-Dienst an.
    Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
    Erfassen Sie Ihre Meldung anonym oder unter freiwilliger Angabe Ihrer Kontaktdaten.
    Sie haben die Möglichkeit, Nachweise und Beweise hochzuladen.
    Nach Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
    Zusätzlich können Sie einen anonymen Postkasten einrichten, um sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
    Im anonymen Postkasten werden Rückfragen und der Bearbeitungsstand Ihrer Meldung bereitgestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Geldwäsche ermöglicht es, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.
    Meldungen zu solchen potenziellen oder tatsächlichen Verstößen können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
    Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
    per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen. 
    In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
    Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird. 
    Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit, 
    über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
    Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
    Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.

    Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung, die Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden müssen. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.

    Zuständigkeiten je nach Unternehmensbranche:

    Finanzbehörde:
    • Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: 
    • Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
    • Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände 
    Behörde für Inneres und Sport:
    • Aufsicht Glücksspiel
    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
    • Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
    Behörde für Wirtschaft und Innovation:
    • Aufsicht über:
    • Güterhändlerinnen / Güterhändler
    • Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
    • Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
    • Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler 
    • Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
    • Treuhänderinnen / Treuhänder
    • Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
    • Finanzunternehmen

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Rechtsamt (Eimsbüttel) am 02.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Stichwörter

    Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en