Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten

    Benennung einer weisungsbefugt verantwortlichen Person beim Schlachten von Tieren mitteilen

    Als Großbetrieb müssen Sie beim Schlachten von Tieren eine weisungsbefugte Person mitteilen.

    Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schlachtbetrieb mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich schlachten oder Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten, müssen Sie der zuständigen Behörde einen verantwortlichen Weisungsbefugten benennen, der für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sorgt.
    Diese Vorschrift trifft z. B. auf Subunternehmer zu, die vom Schlachthofunternehmer mit den genannten Tätigkeiten beauftragt worden sind. Trotz der Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen durch einen Subunternehmer muss der Schlachthofunternehmer auch einen Tierschutzbeauftragten benennen.
    Folgende Umrechnung der Großvieheinheiten sollten Sie beachten:
    Ausgewachsene Rinder und Einhufer: 1 GVE
    Sonstige Rinder: 0,5 GVE
    Schweine mit einem Gewicht von über 100 kg: 0,2 GVE
    Sonstige Schweine: 0,15 GVE
    Schafe und Ziegen: 0,1 GVE
    Schaf-/ Ziegenlämmer und Ferkel unter 15 kg: 0,05 GVE
     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel (Bezirksamt Eimsbüttel)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en