Tierschutzbeauftragte Bestellung

    Tierschutzbeauftragte bestellen

    Falls in Ihrem Unternehmen Tierversuche stattfinden, ist es erforderlich, eine Person als Tierschutzbeauftragte zu benennen und diese der zuständigen Stelle zu melden.

    Beschreibung

    Als Trägerin beziehungsweise Träger einer Einrichtung oder als verantwortliche Person für einen Betrieb, in dem Tierversuche durchgeführt oder in dem Gewebe und Organe von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken entnommen werden, müssen Sie eine tierschutzbeauftragte Person und eine stellvertretende Person bestellen und der zuständigen Stelle melden.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Versuchstierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche Anzeige (formloses Schreiben im Original)
    • Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin (falls vorhanden in Kopie)
    • Nachweise über Qualifikation im Bereich Tierversuch (Kopie)
    • Innerbetriebliche Anweisung oder Satzung als Beleg für die Stellung und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten Person (Kopie)

    Voraussetzungen

    Einrichtung:
    Sie müssen eine Tierschutzbeauftragte Person bestellen, wenn Ihre Einrichtung Wirbeltiere oder Kopffüßer züchtet, hält oder verwendet, die in Tierversuchen eingesetzt werden.

    Tierschutzbeauftragte Person:
    • Eine Tierschutzbeauftragte und die stellvertretende Person müssen die notwendige Fachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
    • Die Fachkenntnis muss über ein Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin und den entsprechenden Kenntnissen beziehungsweise Fähigkeiten nachgewiesen werden.
    • Die tierschutzbeauftragte Person ist verpflichtet, ihr Wissen und ihre Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten.
    • Die Tierschutzbeauftragte Person darf nicht gleichzeitig für selbst durchgeführte Tierversuche zuständig sein.

    Als Trägerin beziehungsweise Träger der Einrichtung oder als verantwortliche Person für einen solchen Betrieb müssen Sie in einer Anweisung sicherstellen, dass die tierschutzbeauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei ist. Sie darf wegen der Erfüllung der Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihre Stellung und Befugnisse regeln Sie durch eine Satzung, eine innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt der Bestätigung.

    Verfahrensablauf

    • Sie bestimmen vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten eine Tierschutzbeauftragte und eine stellvertretende Person.
    • Sie regeln durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form die Stellung und die Befugnisse der tierschutzbeauftragten Person.
    • Wenn Sie mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen, legen Sie deren Aufgabenbereiche fest.
     
    • Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung teilen Sie der zuständigen Stelle schriftlich formlos mit, welche Personen als Tierschutzbeauftragte bestellt sind.
    •  
    • Wenn Sie die Bestellung schriftlich anzeigen wollen:
    • Setzen Sie eine formlose Anzeige schriftlich auf und unterschreiben Sie diese.
    • Die unterschriebene Anzeige reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige; insbesondere die Eignung der bestellten tierschutzbeauftragten Person.
    • Sollte die Eignung nicht bestätigt werden, kontaktiert die zuständigen Stelle Sie, um Sie über Ihre Möglichkeiten zu informieren.
    • Wenn Sie keine Nachbesserung oder Neubesetzung durchführen, wird die Anzeige abgelehnt.
    • Bei einer positiven Prüfung wird die Anzeige bestätigt und betriebsbezogen archiviert.

    Fristen

    Sie müssen die tierschutzbeauftragte Person sowie die Stellvertretung vor der Aufnahme der Tätigkeiten der Einrichtung melden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Kosten

    Eine Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Fachgespräch ist möglich.
     
    • Falls die tierschutzbeauftragte Person nicht über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin verfügt, können Sie eine Ausnahmegenehmigung mit einer entsprechenden Begründung beantragen.
    • Die zu bestellende tierschutzbeauftragte Person muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie die Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Beauftragte für Tierschutz bestellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en