Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung
Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
Sie möchten sich als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik anerkennen lassen?
Beschreibung
Sie können die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und / oder Holzbau beantragen. Nach erfolgreicher Anerkennung absolvieren Sie die zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Baustatik betreut werden. Im Anschluss daran erhalten Sie die Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik.
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss gem. PVO u.a. die folgenden Unterlagen enthalten:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- Nachweis des Geschäftssitzes und evtl. Niederlassungen
- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen (siehe PVO §10 Pkt. 2.)
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO
Prüfverordnung - PVO
Rechtsbehelf
Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren schließt sich eine zweijährige Kandidatenzeit an. In dieser Zeit werden die zu prüfenden Ingenieure und Ingenieurinnen von der Prüfstelle für Baustatik betreut. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Kandidatenzeit erfolgt die Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Das Anerkennungsverfahren dauert ca. 3 Monate.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.
Kosten
474 EUR je Fachrichtung für die Anerkennung.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 09.12.2022