Vorgesehen zum Löschen - Prüfingenieure für Baustatik Änderung

    Änderungen zur Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik

    Sie möchten Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik bekanntgeben?

    Beschreibung

    Als anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mitteilen (z.B. die Änderung des Geschäftssitzes).

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die im formlosen Anschreiben genannten Änderungen können durch entsprechende Belege bestärkt werden. Ansonsten können ggf. erforderliche Unterlagen nachgereicht werden.

    Voraussetzungen

    Formlos mitgeteilte Änderungen zu einer in Hamburg erteilten Anerkennung als anerkannter Prüfingenieurinnen bzw. anerkannter Prüfingenieure setzen voraus, dass die Anerkennung bereits erteilt wurde. Andernfalls geben Sie nötige Änderungen in einem laufenden Anerkennungsverfahren  bekannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 4 und 5 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
    nach Landesrecht

    Rechtsbehelf

    keiner
    (es wird kein neuer Bescheid erstellt)

    Verfahrensablauf

    Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung formlos schriftlich mitteilen. Ihre Änderungsmitteilung wird in die Verzeichnisse übernommen. Ggf. werden Rückfragen im direkten Kontakt gestellt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Änderungsmitteilung wird in etwa nach einem Monat in die Verzeichnisse übernommen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 09.12.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en