Vorgesehen zum Löschen - Prüfingenieure für Baustatik Änderung
Änderungen zur Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
Sie möchten Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik bekanntgeben?
Beschreibung
Als anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mitteilen (z.B. die Änderung des Geschäftssitzes).
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
Die im formlosen Anschreiben genannten Änderungen können durch entsprechende Belege bestärkt werden. Ansonsten können ggf. erforderliche Unterlagen nachgereicht werden.
Voraussetzungen
Formlos mitgeteilte Änderungen zu einer in Hamburg erteilten Anerkennung als anerkannter Prüfingenieurinnen bzw. anerkannter Prüfingenieure setzen voraus, dass die Anerkennung bereits erteilt wurde. Andernfalls geben Sie nötige Änderungen in einem laufenden Anerkennungsverfahren bekannt.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 4 und 5 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
nach Landesrecht
nach Landesrecht
Rechtsbehelf
keiner
(es wird kein neuer Bescheid erstellt)
(es wird kein neuer Bescheid erstellt)
Verfahrensablauf
Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung formlos schriftlich mitteilen. Ihre Änderungsmitteilung wird in die Verzeichnisse übernommen. Ggf. werden Rückfragen im direkten Kontakt gestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Ihre Änderungsmitteilung wird in etwa nach einem Monat in die Verzeichnisse übernommen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 09.12.2022