• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Vorgesehen zum Löschen - Prüfingenieure für Baustatik Änderung

Änderungen zur Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik

Sie möchten Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik bekanntgeben?

Beschreibung

Als anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik mitteilen (z.B. die Änderung des Geschäftssitzes).

zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

Aktuelles

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Beschreibung

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Adresse

Hausanschrift

Nagelsweg 37-39

20097 Hamburg

S3, Hammerbrook

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Die im formlosen Anschreiben genannten Änderungen können durch entsprechende Belege bestärkt werden. Ansonsten können ggf. erforderliche Unterlagen nachgereicht werden.

Voraussetzungen

Formlos mitgeteilte Änderungen zu einer in Hamburg erteilten Anerkennung als anerkannter Prüfingenieurinnen bzw. anerkannter Prüfingenieure setzen voraus, dass die Anerkennung bereits erteilt wurde. Andernfalls geben Sie nötige Änderungen in einem laufenden Anerkennungsverfahren  bekannt.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 4 und 5 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
nach Landesrecht

Rechtsbehelf

keiner
(es wird kein neuer Bescheid erstellt)

Verfahrensablauf

Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie Änderungen bzgl. Ihrer Anerkennung formlos schriftlich mitteilen. Ihre Änderungsmitteilung wird in die Verzeichnisse übernommen. Ggf. werden Rückfragen im direkten Kontakt gestellt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Ihre Änderungsmitteilung wird in etwa nach einem Monat in die Verzeichnisse übernommen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 09.12.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en