Prüfingenieure für Baustatik Widerruf
Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Baustatik
Sie möchten Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur für Baustatik widerrufen?
Beschreibung
Sie können den Widerruf Ihrer Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik formlos schriftlich beantragen.
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Adresse
Hausanschrift
S3, Hammerbrook
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ein Widerruf der Anerkennung als Prüfingenieur bzw. Prüfingenieurin ist nur für in Hamburg anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure möglich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (Prüfverordnung - PVO).
Prüfverordnung - PVO
Prüfverordnung - PVO
Rechtsbehelf
Bei einem Widerruf von Amtswegen ist ein Widerspruch binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.
Verfahrensablauf
Als in Hamburg anerkannte Prüfingenieurin bzw. anerkannter Prüfingenieur können Sie den Widerruf Ihrer Anerkennung formlos schriftlich beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 09.12.2022