Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung

    Anerkennung als Prüfingenieur und Prüfingenieurin für Standsicherheit beantragen

    Für Tätigkeiten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit benötigen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Sie können eine Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau beantragen.

    Als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Standsicherheit überprüfen Sie die Standsicherheit von Bauwerken im Rahmen von Bauvorhaben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Tragwerke und andere bauliche Elemente die Anforderungen an die Standsicherheit gemäß geltenden Vorschriften und Normen erfüllen. Dies ist essenziell, um die Sicherheit und Stabilität von Gebäuden und Anlagen zu gewährleisten.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung - Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Nagelsweg 37-39

    20097 Hamburg

    S3, Hammerbrook

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Um sich in Hamburg als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit anerkennen zu lassen, müssen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen:
    • Nachweise über die berufliche Qualifikation: Dokumente zu Studienabschluss und Berufserfahrung
    • Referenzen und Arbeitsproben: Beispiele Ihrer Tätigkeit im Bereich der Standsicherheitsprüfungen
    • Erklärung zur Zuverlässigkeit: Bestätigung, dass keine disziplinarischen oder strafrechtlichen Verfahren gegen Sie laufen
    • Versicherungsschutz: Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die Ihre Tätigkeiten als Prüfingenieur abdeckt
    • Ergänzende Nachweise: Je nach Fachrichtung (Massivbau, Holzbau oder Metallbau) spezifische Qualifikationen und Erfahrungen

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen an einer Universität, Technischen Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung, idealerweise mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Massivbau, Metallbau oder Holzbau.
    • Sie verfügen über eine mindestens 10-jährige praktische Tätigkeit im Bereich der Tragwerksplanung und -berechnung.
    • Sie verfügen über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Bearbeitung von anspruchsvollen Tragwerken und deren Standsicherheitsnachweisen.
    • Sie können Ihre Mitwirkung nachweisen an Bauvorhaben, die ein hohes Maß an statisch-konstruktiver Schwierigkeit aufweisen.
    • Sie haben keine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen an den Bauvorhaben, die Sie prüfen.
    • Sie können Ihre Fähigkeiten in einer Prüfung oder durch die Vorlage von Arbeitsproben nachweisen.
    • Nach der vorläufigen Anerkennung absolvieren Sie eine Art „Traineezeit“, in der Sie unter Anleitung weitere Prüfungen durchführen.
    • Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen erfolgt die endgültige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
    https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2009/3709/pdf/pruefverordnung_pvo.pdf

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Antragsformular zur Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Anforderungen gemäß der Prüfverordnung erfüllen.
    • Sie zeigen in einem praktischen Verfahren oder einer Prüfung, dass Sie die notwendigen Kompetenzen besitzen. Dazu gehören das Erstellen und Prüfen von statischen Nachweisen sowie Fachkenntnisse zu bautechnischen Vorschriften.
    • Wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie eine vorläufige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit. 
    • Sie absolvieren eine zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Standsicherheit betreut werden.
    • Wenn Sie die Kandidatenzeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit.
    • Sie unterliegen der Fachaufsicht der Prüfstelle für Standsicherheit und übernehmen Aufgaben im bauaufsichtlichen Bereich.

    Fristen

    Sie benötigen die offizielle Anerkennung der zuständigen Stelle, bevor Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit tätig werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung des Anerkennungsverfahren dauert normalerweise 3 Monate.
    Die auf die vorläufige Anerkennung folgende Kandidatenzeit dauert 2 Jahre.

    Kosten

    Die Gebühren für die Anerkennung betragen  500,00 EUR je Fachrichtung. 
    Während der Kandidatenzeit fallen weitere projektabhängige Betreuungskosten an.

    Gebühr ab 500 EUR bis 1500 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.

    Als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Standsicherheit überprüfen Sie die Standsicherheit von Bauwerken im Rahmen von Bauvorhaben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Tragwerke und andere bauliche Elemente die Anforderungen an die Standsicherheit gemäß geltenden Vorschriften und Normen erfüllen. Dies ist essenziell, um die Sicherheit und Stabilität von Gebäuden und Anlagen zu gewährleisten.

    Aufgabenbereiche:
    • Überprüfung von Standsicherheitsnachweisen: Prüfung der statischen und dynamischen Berechnungen, die durch Planungsbüros erstellt wurden.
    • Kontrolle der Bauausführung: Sicherstellung, dass die Bauausführung den genehmigten Plänen und den technischen Regeln entspricht.
    • Begutachtung der Tragkonstruktion: Bewertung der Stabilität und Belastbarkeit von Bauteilen wie Fundamenten, Decken, Wänden und Stützen.
    • Beratung und Zusammenarbeit: Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Bauleitern, um bei Planungsfragen oder Anpassungen zu beraten.
    • Prüfung bei wesentlichen Änderungen: Beurteilung der Auswirkungen von Änderungen während der Bauausführung auf die Standsicherheit.
    Die Arbeit eines Prüfingenieurs für Standsicherheit ist besonders bei großen und komplexen Bauprojekten von Bedeutung, zum Beispiel bei Hochhäusern, Brücken oder Industrieanlagen. Fehler bei der Standsicherheitsprüfung können erhebliche Risiken für die öffentliche Sicherheit darstellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ABH32-Poststelle-Prüfstelle für Baustatik am 27.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en