Außer Kraft - Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer

    Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige

    Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Heirat nach dem Recht, das in Ihrem Heimatland gilt.

    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar in Deutschland, nicht aber in Ihrem Heimatstaat anerkannt wird. Insbesondere für zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des ausländischen Elternteils anerkannt wird.

    Daher müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird durch die zuständige Behörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.

    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. Haben Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit, geht diese vor.

    Sie können im Einzelfall eine Befreiung von der Pflicht beantragen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Dies erfolgt bei dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk Sie die Eheschließung angemeldet haben. 

    Für Sie kommt dies in Frage, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
    • Angehörige von Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
    • Angehörige von Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wenn dies aber objektiv unmöglich ist. Dies gilt unter anderem für Sachverhalte, in denen das ausländische Recht die Eheschließung aus Gründen versagt, die mit der grundgesetzlich garantierten Eheschließungsfreiheit unvereinbar sind, zum Beispiel, wenn nach dem ausländischen Heimatrecht verboten ist, nach einer Scheidung wieder zu heiraten. 
    Sie benötigen kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung, wenn sie zur folgenden Personengruppe gehören: 
    • Anerkannte Asylberechtigte, 
    • ausländische Geflüchtete, 
    • heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie 
    • Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Deutschland. 
    Ihr Status muss durch einen entsprechenden Reiseausweis nachgewiesen werden.
    Beantragen Sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, prüft der Präsident des Oberlandesgerichts an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt. Es darf auch nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen. So ist unter Umständen zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eventuelle Vor-Ehen wirksam aufgelöst sind. 

    Die Befreiung gilt für die Dauer von 6 Monaten.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

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    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

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    Weitere Informationen

    Regelungen für Eheschließungen:
     
    Während der Pandemie muss die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln auch in den Trauzimmern der Standesämter jederzeit gewährleistet sein. Daher entscheidet jedes Standesamt über die erlaubte Personenanzahl bei den Eheschließungen entsprechend der aktuellen Lage. Zur Zeit ist überwiegend nur das Brautpaar sowie Kinder aus dem eigenen Haushalt zugelassen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls per Email oder telefonisch nach.
    Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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    Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

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    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

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    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

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    Um zu erfahren, welche Unterlagen einzureichen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Eheschließung Unterlagen Checkliste".

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    In Bergedorf können ab sofort nur noch Paare eine Termin für die Eheschließung bekommen, die ihre Eheschließung auch hier anmelden müssen.
    Die einzige Ausnahme bilden die Paare, die bereits einen festen Termin im Schloss gebucht haben. Hier werden natürlich die Zusagen eingehalten und die Paare bekommen ihren gebuchten Termin.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Anmeldung der Eheschließung / Termin zur Eheschließung
    Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:
    https://www.hamburg.de/altona/standesamt/

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    erforderliche Unterlagen

    Um die Befreiung zu beantragen, benötigen Sie:
    • Nachweise im Original, beglaubigte Kopien genügen in der Regel nicht: 
      • zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung und zum Familienstand 
        • Reisepass,
        • Personalausweis oder
        • geeignetes Ausweisdokument
      • gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehen: Heiratsurkunde und beispielsweise Sterbeurkunde, Abschrift aus dem Eheregister oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Die Urkunden dürfen – von der Ausstellung der Urkunden bis zur Vorlage beim Standesamt – nicht älter als 6 Monate sein. Ihr Standesamt informiert Sie darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind
    • aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen des deutschen Meldeamts mit ausdrücklicher Angabe des Familienstandes für beide Verlobte, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Für ausländische Verlobte, die sich noch im Ausland aufhalten: eine von der zuständigen Heimatbehörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache
    • Nachweise des Heimatlandes über den aktuellen Familienstand, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation
    • Geburtsurkunde, Nachweis über die Geburt aus dem Heimatland 

    Voraussetzungen

    Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet.
    • Es darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen, zum Beispiel:
      • wenn eine der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, bereits mit einer dritten Person verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt
      • wenn die Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind sowie zwischen Geschwistern von den gleichen Eltern oder Geschwistern, die nur einen Elternteil gemeinsam haben
      • wenn eventuelle Vor-Ehen nicht wirksam aufgelöst wurden
      • wenn eine der Personen von der anderen Person vorher adoptiert worden ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können den Befreiungsantrag nur über das Standesamt stellen. Auch Vor- und Sachstandsanfragen müssen Sie nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt richten.
    • Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
    • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck). Eine Antragstellung unmittelbar beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Das Standesamt ist Ihr alleiniger Ansprechpunkt im Befreiungsverfahren.
    • Die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Das Standesamt leitet Ihren Antrag mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weiter.
    • Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Oberlandesgerichts prüft an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt.
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühre

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten. Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens aber bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    • Für die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 15,00 bis EUR 305,00
    • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 05.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en