Abwasseranlagen Anzeige

    Änderung von Lage, Beschaffenheit oder Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage anzeigen

    Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage müssen Sie der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Änderung Ihrer Abwasserbehandlungsanlage vornehmen wollen, welche
    • die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb Ihrer Anlage betrifft und 
    • keiner Genehmigung bedarf und
    • Auswirkungen auf die Umwelt haben kann
    dann müssen Sie dieses Änderungsvorhaben der zuständigen Stelle vorab anzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen Unterlagen eingereicht werden, aus denen Art, Umfang und Auswirkungen der  beabsichtigten Änderung hervorgehen. Die konkret erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art der Anlage sowie der Art des Abwassers, mit welchem in der Anlage umgegangen wird. Es empfiehlt sich daher, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und die in Ihrem konkreten Fall notwendigen Unterlagen erfragen.
     

    Voraussetzungen

    • Abwasseranlagen sind so von Ihnen zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.
    • Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen müssen von Ihnen nach dem Stand der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
    §§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
    www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
    Anlage 1, Ziffer 4.10.2 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1

     

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Es empfiehlt sich, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen, um sich dahingehend abzustimmen, ob Ihr Vorhaben anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierbei auch bereits die notwendigen Unterlagen benennen.
    • Sie reichen Ihre Anzeige zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit sowie eine eventuelle Genehmigungsbedürftigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    160 EUR - 15.000 EUR

    Gebühr ab 160 EUR bis 15000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeigepflicht gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV sind. Ferner muss das Abwasser aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).

    Eine bereits bestehende Wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung ist nach erfolgter Änderung an der Anlage gegebenenfalls ebenfalls anzupassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 11.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schmutzwasserbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en