Abwasseranlagen Genehmigung
Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Abwasseranlage beantragen
Wenn Sie bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für den Bau und Betrieb bestimmter, zumeist industriell genutzter Abwasserbehandlungsanlagen, sowie deren wesentliche Änderung, benötigen Sie gegebenenfalls eine eigenständige wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Die Genehmigung benötigen Sie in der Regel nur für Abwasserbehandlungsanlagen,
- für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus Anlagen stammt, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IED) fallen und für die es keine Genehmigung nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gibt, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus einer Deponie mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mindestens 25 000 Tonnen stammt.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zu Art und Menge des Abwassers, zum Betrieb der Anlage sowie den Auswirkungen auf die Umwelt
- gegebenenfalls: bereits vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung
Voraussetzungen
Abwasseranlagen sind von Ihnen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen müssen von Ihnen nach dem Stand der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
§ 3 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/BJNR097310013.html
§§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Anlage 1, Ziffer 4.10 Umweltgebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1/part/G
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
§ 3 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/BJNR097310013.html
§§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Anlage 1, Ziffer 4.10 Umweltgebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1/part/G
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Es ist empfehlenswert, dass Sie vor Einreichung des Antrages eine Vorabstimmung mit der zuständigen Stelle vornehmen.
- Sie reichen einen schriftlichen, formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.
Fristen
Keine.
Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, da eine Abwasserbehandlungsanlage nur mit Genehmigung betrieben werden darf.
Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, da eine Abwasserbehandlungsanlage nur mit Genehmigung betrieben werden darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
500,00 EUR - 289.000,00 EUR
Gebühr ab 500 EUR bis 289000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gegebenenfalls kann anstelle einer Genehmigung auch eine Anzeige ausreichend sein, sofern es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage handelt, die Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Die Genehmigungspflicht gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.
Das Abwasser muss aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).
Zusätzlich zur Genehmigung benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder eine Indirekteinleitergenehmigung für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
Die Genehmigungspflicht gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.
Das Abwasser muss aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).
Zusätzlich zur Genehmigung benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder eine Indirekteinleitergenehmigung für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Heß, Christoph am 11.08.2022
Stichwörter
Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung