Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellen
Bestimmte Personen und Betriebe, die Abwasser einleiten oder Abwasseranlagen betreiben, sind dazu verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen.
Beschreibung
Wenn Ihr Betrieb eine gewisse Größe hat oder bestimmte Tätigkeiten ausführt, können Sie dazu verpflichtet sein, eine Person zu benennen, die für den Gewässerschutz verantwortlich ist. Diese Person übernimmt Aufgaben wie die Überwachung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Die zuständige Stelle kann Sie auch dazu auffordern, eine für den Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen, wenn Sie normalerweise hierzu nicht verpflichtet wären.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweis der notwendigen Fachkenntnisse durch einen geeigneten Lehrgang oder eine geeignete Fortbildung.
Voraussetzungen
Sie sind dazu verpflichtet, eine für den Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen, wenn Sie
- an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten oder
- weniger als 750 Kubikmeter Abwasser an einem Tag einleiten, aber von der zuständigen Stelle dazu aufgefordert wurden, eine zum Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen oder
- eine Anlage zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe oder eine Anlage zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise im Bereich öffentlicher Einrichtungen betreiben oder
- eine Rohrleitungsanlage betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
§ 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__64.html
Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Ziffer 3.22
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV41Anlage1
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__64.html
Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Ziffer 3.22
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV41Anlage1
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Anordnung seitens der zuständigen Stelle.
- Sie zeigen die Bestellung einer zum Gewässerschutz beauftragten Person schriftlich an. In der Anzeige beschreiben Sie die Aufgaben der zum Gewässerschutz beauftragten Person.
- Bei Rückfragen nimmt die zuständige Stelle erneut Kontakt mit Ihnen auf. Liegen keine Rückfragen vor, wird Ihre Anzeige zu den Akten genommen.
- Gegebenenfalls müssen Sie vor der Anzeige Ihren Betriebs- oder Personalrat über die geplante Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten und die damit übertragenen Aufgaben unterrichten.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen und Informationen.
Kosten
163,00 EUR für die Anordnung einer Bestellung
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bereits eine Immissionsschutzbeauftragte beziehungsweise einen Immissionsschutzbeauftragten oder eine Abfallbeauftragte beziehungsweise einen Abfallbeauftragten zu bestellen hatten, so kann diese Person auch die Aufgaben und Pflichten einer beziehungsweise eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 10.05.2024