Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

    Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Sie möchten gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten und von der Genehmigungspflicht freigestellt werden? Dann müssen Sie hierfür einen Antrag auf Freistellung von der Genehmigungspflicht bei der zuständigen Behörde stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einzuleiten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. In Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht beantragen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zur Art des Abwassers (Menge, Inhaltsstoffe, Ort des Entstehens)
    • Auszüge aus den Vertragsunterlagen zwischen Ihnen und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Reinigung des Abwassers durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
    • Sie zahlen eine Verwaltungsgebühr.

    Fristen

    .

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    60,00 EUR - 5.000,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Branchen und Tätigkeiten, bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden (beispielsweise Chemieindustrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), hat der Gesetzgeber Anforderungen in den jeweiligen branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstoffmenge so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Siele

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en