Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, müssen Sie in der Regel vorab eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von gewerblichem Abwasser in private Abwasseranlagen (zum Beispiel in Gewerbe- und Industrieparks). Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Die in dem Antragsformular angegebenen Unterlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn das Abwasser qualitativ und quantitativ geeignet ist, in eine private Abwasseranlage eingeleitet zu werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.Mit dem Antrag reichen Sie weitere Unterlagen zu Art und Umfang Ihres Vorhabens ein.·       
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
    • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
    • Mit dem Bescheid, werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
    • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

    Fristen

    Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    60,00 EUR - 5.000,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers sowie zur Eigenüberwachung verbunden sein, die Sie umsetzen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Indirekteinleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en