Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, müssen Sie in der Regel vorab eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
- nicht häuslichem Abwasser,
- Baugrubenwasser,
- Grundwasser aus Altlastensanierung oder temporärer Drainage zur Verhinderung von Bauschäden,
- Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitmengenbegrenzung,
- nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art des Abwassers, das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genaueres können Sie dem Antragsformular sowie den Erläuterungen zum Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Die Genehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn das Abwasser qualitativ und quantitativ geeignet ist, in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet zu werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Mit dem Antrag reichen Sie die weiteren notwendigen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
- Die Entscheidung wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
- Mit dem Bescheid, werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid
- Sie zahlen die Verwaltungsgebühren
Fristen
Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Kosten
60,00 EUR – 5.000,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers und zur Eigenüberwachung, sowie Berichtspflichten verbunden sein, die Sie erfüllen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.
Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitmengenbegrenzung).
Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitmengenbegrenzung).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023
Stichwörter
Indirekteinleiter