Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, müssen Sie in der Regel vorab eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
    • nicht häuslichem Abwasser,
    • Baugrubenwasser,
    • Grundwasser aus Altlastensanierung oder temporärer Drainage zur Verhinderung von Bauschäden,
    • Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitmengenbegrenzung,
    • nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
    Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art des Abwassers, das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genaueres können Sie dem Antragsformular sowie den Erläuterungen zum Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn das Abwasser qualitativ und quantitativ geeignet ist, in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet zu werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Mit dem Antrag reichen Sie die weiteren notwendigen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
    • Die Entscheidung wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
    • Mit dem Bescheid, werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
    • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

    Fristen

    Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

    Kosten

    60,00 EUR – 5.000,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers und zur Eigenüberwachung, sowie Berichtspflichten verbunden sein, die Sie erfüllen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.

    Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitmengenbegrenzung).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abwasserwirtschaft am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en