Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

    Informationen zur Prüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) mitteilen

    Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen könnten. Teilen Sie Informationen dazu der zuständigen Behörde mit.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt).
    Für die Beurteilung benötigt die Behörde von Ihnen insbesondere
    • Angaben, die in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt wurden,
    • Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber oder der Betreiberin übermittelt wurden und
    • Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
    Als Betreiber oder Betreiberin übermitteln Sie auch Angaben zu Ihrer unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs. Das sind zum Beispiel Einzelheiten
    • zu benachbarten Betriebsbereichen,
    • zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und
    • zu Bereichen und Entwicklungen,
      • von denen ein Störfall ausgehen könnte oder
      • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten
    verschlimmern können.
    Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie Ihnen als Betreiber oder Betreiberin diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber und Betreiberinnen untereinander erforderlich ist.

    Wenn bei Betriebsbereichen ein Domino-Effekt festgestellt wurde, sind die möglichen Gefahren im Sicherheitsbericht, im Konzept zur Verhinderung von Störfällen, im Sicherheitsmanagementsystem und den  in internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zu berücksichtigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Immissionsschutzbehörde fordert die erforderlichen Unterlagen von Ihnen an.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__15.html

    § 7 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html
     

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Feststellungsbescheids.

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie die Informationen zur Prüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle schriftlich oder elektronische mit.
    Die zuständige Behörde leitet das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes ein. Die Beurteilung erfolgt anhand
    • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
    • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
    • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
    Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erhalten Sie und gegebenenfalls weitere Betreiberinnen oder Betreiber anderer ebenfalls betroffener Anlagen oder Betriebe einen Feststellungsbescheid von der zuständigen Behörde.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Störfallvorsorge HH am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    störfallrelevante Änderung Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en