Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen (Hamburg Service)
Beschreibung
Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.
zuständige Stelle
Hamburg Service
Ansprechpartner
City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
City Einwohnerangelegenheiten
Beschreibung
City Einwohnerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte
keine Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
erforderliche Unterlagen
- der aktuelle Führerschein
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel,
- 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
- Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
- Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.
Zusätzlich bei Namensänderung:
- die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde
Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:
- Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten).
Voraussetzungen
- Der Antrag ist persönlich zu stellen.
- Hauptwohnsitz ist Hamburg.
- Eine Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits erfolgt sein, andernfalls muss ein Nachweis über die Änderung vorgelegt werden (z.B.: Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung).
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Ihr entwerteter Führerschein wird ab dem Zeitpunkt der Entwertung im Ausland nicht mehr anerkannt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt ca. 3-4 Monate.
Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Zustellung erfolgt binnen 3 Monaten.
Kosten
- Die Gebühren betragen 43,20 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt
- Gültigkeit von Führerscheinen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch CityLTG
Stichwörter
Namensänderung nach Heirat, Führerschein