Führerschein, Namensänderung, Änderungen in den Auflagen (Hamburg Service)

      

    Beschreibung

    Wenn sich der Name des/der Führerscheininhabers/-in verändert hat, sollte auch der Führerschein angepasst werden.
    Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, weil etwa eine Sehhilfe nicht mehr benötigt wird, muss ein neuer Führerschein beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Ansprechpartner

    City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    City Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    City Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalerstraße 4

    20095 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am Samstag, den 06.07.2024, bleiben alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten ganztägig geschlossen und sind auch telefonisch nicht zu erreichen. Grund hierfür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten. 
    Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten an diesem Tag nicht möglich sein wird. 

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte

    keine Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Das benötigte Foto für Personalausweis oder Reisepass können Sie vorher an einem Terminal (Speed Capture Terminal) selbst erstellen.
    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
     
    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • der aktuelle Führerschein
    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel,
    • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm,
    • Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
    • Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.

    Zusätzlich bei Namensänderung:
    •    die Heiratsurkunde bzw. die Namensänderungsurkunde

    Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:
    •   Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (z.B. ein ärztliches Gutachten). 
    •  
    Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.
     

    Voraussetzungen

    • Der Antrag ist persönlich zu stellen.
    • Hauptwohnsitz ist Hamburg.
    • Eine Namensänderung muss im Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) bereits erfolgt sein, andernfalls muss ein Nachweis über die Änderung vorgelegt werden (z.B.: Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

      keine

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Ihr entwerteter Führerschein wird ab dem Zeitpunkt der Entwertung im Ausland nicht mehr anerkannt.

    Fristen

      

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt ca. 3-4 Monate.
      Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt ca. drei bis vier Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Zustellung erfolgt binnen 3 Monaten.

    Kosten

    • Die Gebühren betragen 43,20 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt
    • Gültigkeit von Führerscheinen
      Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch CityLTG

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Namensänderung nach Heirat, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en