Führerschein, Internationaler Führerschein beantragen (Hamburg Service)

    Beschreibung

    Der internationale Führerschein kann neben den LBV-Dienststellen auch im Sonderstandort City beantragt werden. 

    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Ansprechpartner

    City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    City Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    City Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalerstraße 4

    20095 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte

    keine Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Das benötigte Foto für Personalausweis oder Reisepass können Sie vorher an einem Terminal (Speed Capture Terminal) selbst erstellen.
    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
     
    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger EU-Kartenführerschein
    • einen gültiger Personalausweis oder Reisepass und, sofern vorhanden, den elektronischen Aufenthaltstitel
    • aktuelles biometrisches Passfotos 35 x 45 Millimeter

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist nur möglich,

    • wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung des Führerscheins seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat und
    • der Führerschein im neuen EU-Kartenformat vorliegt und nicht vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde.

    Sollten Sie noch einen der alten grauen oder rosa Führerscheine haben, muss dieser zunächst in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link "LBV Führerscheintausch" (siehe unten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen.

    Kosten

    • Die Beantragung eines internationalen Führerscheins kostet regulär 20,40 EUR, bei ggf. Tausch in EU-Kartenführerschein fallen zusätzliche Kosten an.
      Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Gültigkeitsdauer
      Der Internationale Führerschein ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn allerdings eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D mit eingetragen werden soll, deren Frist geringer als drei Jahre ist, verkürzt sich auch der internationale Führerschein auf die Frist der eingetragenen Klassen C oder D.
    • Beantragung mit Vollmacht
      Beantragung mit Vollmacht nur direkt beim LBV.
    • Verlängerung
      Der Internationale Führerschein kann nicht verlängert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch CityLTG

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en