Führerschein, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust (Hamburg Service)
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins können Sie ein neues Dokument beantragen.
Diese Dienstleistung wird außer vom Landesbetrieb Verkehr zudem im Sonderstandort City angeboten.
zuständige Stelle
Hamburg Service
Ansprechpartner
City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)
Aktuelles
City Einwohnerangelegenheiten
Beschreibung
City Einwohnerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Standorte für Einwohnerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Tag der Deutschen Einheit) am 03.10.2024 ganztägig geschlossen und an den Tagen Mittwoch, dem 02.10.2024, und am Freitag, dem 04.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten an diesen Tagen nur bis 14 Uhr möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten an diesen Tagen nur bis 14 Uhr möglich ist.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte
keine Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
erforderliche Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde und noch im alten Papierformat ist (der Antragsteller kann die Abschrift selbst beantragen oder den LBV damit beauftragen, was den Vorgang allerdings verzögern kann).
- Zusätzlich bei Diebstahl: Anzeige der Polizei (bei ausländischen Anzeigen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers notwendig)
Voraussetzungen
Für die Antragsstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Wenn bei Beantragung im Sonderstandort City keine Verlustanzeige der deutschen Polizei vorliegt, erfolgt die Abholung des neuen Führerscheins beim LBV. Im Zuge der Abholung muss zusätzliche eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben werden. Die Gebühr erhöht sich in diesem Fall um die Kosten für die eidesstattliche Versicherung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate.
- Nach Herstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin, wird er Ihnen innerhalb von drei Monaten per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt.
- Wenn bei Beantragung keine Verlustanzeige der Polizei vorliegt, muss der Führerschein beim LBV abgeholt werden. Sie erhalten in diesem Falle eine Benachrichtigung, sobald der Führerschein abholbereit ist.
Kosten
- Die Gebühren betragen zwischen 46,50 EUR und 72,40 EUR.
Die exakte Aufwandssumme kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
- Verlust oder Diebstahl weiterer Fahrzeugpapiere
Haben Sie noch weitere Fahrzeugpapiere verloren, buchen Sie bitte einen weiteren Termin bei der Zulassung (LBV). - Wiederfinden des Führerscheins
Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, so müssen Sie diesen beim LBV abgeben, da Sie nicht im Besitz von zwei Führerscheindokumenten sein dürfen. Die Abgabe ist jederzeit am Informationsschalter oder per Einschreiben an den LBV möglich - Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. - Eine Expressbeantragung ist ausschließlich beim LBV möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch CityLTG
Stichwörter
Führerschein-Diebstahl