Führerschein, Ersatz nach Diebstahl oder Verlust (Hamburg Service)

    Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins können Sie ein neues Dokument  beantragen.
    Diese Dienstleistung wird außer vom Landesbetrieb Verkehr zudem im Sonderstandort City angeboten.

    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Ansprechpartner

    City Einwohnerangelegenheiten (City Einwohnerangelegenheiten)

    Aktuelles

    City Einwohnerangelegenheiten

    Beschreibung

    City Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Spitalerstraße 4

    20095 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Am Samstag, den 06.07.2024, bleiben alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten ganztägig geschlossen und sind auch telefonisch nicht zu erreichen. Grund hierfür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten. 
    Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten an diesem Tag nicht möglich sein wird. 

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte

    keine Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Das benötigte Foto für Personalausweis oder Reisepass können Sie vorher an einem Terminal (Speed Capture Terminal) selbst erstellen.
    Kosten: 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
     
    Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
    Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden den elektronischen Aufenthaltstitel
    • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
    • eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde und noch im alten Papierformat ist (der Antragsteller kann die Abschrift selbst beantragen oder den LBV damit beauftragen, was den Vorgang allerdings verzögern kann).
    • Zusätzlich bei Diebstahl: Anzeige der Polizei (bei ausländischen Anzeigen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers notwendig)

    Voraussetzungen

    Für die Antragsstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
    Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt vor Ort. Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an die Meldeanschrift der antragstellenden Person. Wenn bei Beantragung im Sonderstandort City keine Verlustanzeige der deutschen Polizei vorliegt, erfolgt die Abholung des neuen Führerscheins beim LBV. Im Zuge der Abholung muss zusätzliche eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben werden. Die Gebühr erhöht sich in diesem Fall um die Kosten für die eidesstattliche Versicherung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate.
    • Nach Herstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin, wird er Ihnen innerhalb von drei Monaten per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt.
    • Wenn bei Beantragung keine Verlustanzeige der Polizei vorliegt, muss der Führerschein beim LBV abgeholt werden. Sie erhalten in diesem Falle eine Benachrichtigung, sobald der Führerschein abholbereit ist.

    Kosten

    • Die Gebühren betragen zwischen 46,50 EUR und 72,40 EUR.
      Die exakte Aufwandssumme kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Verlust oder Diebstahl weiterer Fahrzeugpapiere
      Haben Sie noch weitere Fahrzeugpapiere verloren, buchen Sie bitte einen weiteren Termin bei der Zulassung (LBV).
    • Wiederfinden des Führerscheins
      Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, so müssen Sie diesen beim LBV abgeben, da Sie nicht im Besitz von zwei Führerscheindokumenten sein dürfen. Die Abgabe ist jederzeit am Informationsschalter oder per Einschreiben an den LBV möglich
    • Gültigkeit von Führerscheinen
      Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
    • Eine Expressbeantragung ist ausschließlich beim LBV möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch CityLTG

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Führerschein-Diebstahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en