Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung Beschränkung auf einzelne Länder
Zulassung als Kontrollstellen im ökologischen Landbau mit Beschränkung auf ein Bundesland beantragen
Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.
Beschreibung
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Der Antrag auf Zulassung muss auch für den Fall, dass sich die Tätigkeit nur auf das Bundesland Hamburg beziehen soll, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichtet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassenen Kontrollstellen werden in Hamburg von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft überwacht.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Der Antrag auf Zulassung muss auch für den Fall, dass sich die Tätigkeit nur auf das Bundesland Hamburg beziehen soll, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichtet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassenen Kontrollstellen werden in Hamburg von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft überwacht.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
HHÖko-Marktkontrollen
erforderliche Unterlagen
An die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichteter Antrag mit folgenden Anlagen:
- Nachweis der Akkreditierung nach der Norm EN 45011
- Nachweis über eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem Kontrollstellenpersonal
- Nachweis über Standardkontrollprogramme für jeden beantragten Bereich
- Qualitätsmanagement-Handbuch mit allen Verfahrensanweisungen
- Nachweis über die finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle tangierten Schadensangelegenheiten
- Zulassungsbescheid des anderen Landes
- Nachweis, dass die Niederlassung über geeignetes Personal und die geeignete Infrastruktur für die Erfüllung der Kontrollaufgaben verfügt
Voraussetzungen
- Akkreditierung
- Darlegbares Qualitätsmanagement
- qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl (die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt)
- Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
- schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der Kontrollen
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
- Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
- Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Zulassung erteilt.
- Nach Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang des Antrages sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
- Kontrollbereich A:
- Landwirtschaftliche Erzeugung
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
- Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HHÖko-Marktkontrollen am 26.09.2023
Stichwörter
Zertifizierung