Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
Brütereibetrieb Registrierung beantragen
Wenn Sie einen Zucht- oder Vermehrungsbetrieb für Hausgeflügel oder eine Brüterei führen wollen, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Tätigkeitsbereiche bedürfen einer Registrierung:
Folgende Tätigkeitsbereiche bedürfen einer Registrierung:
- „Zuchtbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Zuchtküken, Vermehrungsküken oder Gebrauchsküken besteht;
- „Vermehrungsbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Gebrauchsküken besteht;
- „Brüterei“: Betriebe, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Formloser, schriftlicher Antrag auf Registrierung
Voraussetzungen
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Rechtsbehelf
Gegen den Registrierungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die zuständige Stelle kann dem jeweiligen Bescheid entnommen werden.
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Registrierung Ihres Betriebes bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
- Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung erhalten Sie eine eigene Kennnummer.
Fristen
Keine. Die Registrierung muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang des gestellten Antrages.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HHÖko-Marktkontrollen am 04.09.2023
Stichwörter
Verbraucherschutz