Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung
Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung
Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung für Ihr Vermehrungsgut beantragen.
Beschreibung
Sie dürfen forstliches Vermehrungsgut nur in den Handel bringen, wenn das Ausgangsmaterial über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldgebiete, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Karl Hamann
erforderliche Unterlagen
- Ein formloser, schriftlicher Antrag
- Benennung des Waldgebietes,
- Benennung der Baumart
- Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung
Voraussetzungen
Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur
- Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
- Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
- Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Eignung des Ausgangsmaterials oder des Vermehrungsgutes wird geprüft.
- Die Zulassung wir Ihnen von der zuständigen Behörde nach Feststellung der Eignung Ihres Ausgangsmaterials oder Vermehrungsgutes per schriftlichem Bescheid erteilt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zulassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie Forstvermehrungsgut in den Handel bringen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hamann, Karl am 11.09.2023
Stichwörter
Forst