Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

    Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

    Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung für Ihr Vermehrungsgut beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen forstliches Vermehrungsgut nur in den Handel bringen, wenn das Ausgangsmaterial über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldgebiete, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ein formloser, schriftlicher Antrag
    • Benennung des Waldgebietes,
    • Benennung der Baumart
    • Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung

    Voraussetzungen

    Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur
    • Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
    • Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
    • Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"
    zugelassen werden. Zugelassen werden eine Saatgutquelle, ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Eignung des Ausgangsmaterials oder des Vermehrungsgutes wird geprüft.
    • Die Zulassung wir Ihnen von der zuständigen Behörde nach Feststellung der Eignung Ihres Ausgangsmaterials oder Vermehrungsgutes per schriftlichem Bescheid erteilt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie Forstvermehrungsgut in den Handel bringen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hamann, Karl am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Forst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en