Rodung von Waldflächen Genehmigung
Rodung von Waldflächen beantragen
Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Wenn Sie eine Rodung beabsichtigen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Rodung bedeutet die flächige Entfernung von Wald zur Gewinnung von anderweitigen Nutzflächen. Wenn Sie eine Waldfläche anderweitig nutzen und hierfür einen Wald roden wollen, müssen Sie hierfür eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung muss Ihnen vor Beginn der Rodung beziehungsweise der Umwandlung der Waldfläche vorliegen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Christine Fleischhack
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum betroffenen Flurstück (Flurkarte)
- Angaben zur Größe der zu rodenden Fläche
- Angaben zur geplanten Nutzungsart
- Angaben zu geplanten Kompensationsmaßnahmen
- Nachweis über Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsvorprüfung
Voraussetzungen
- Der Wald darf nicht für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die forstwirtschaftliche Erzeugung von wesentlicher Bedeutung sein.
- Die Schutzfunktion des Waldes darf nicht beeinträchtigt werden
- Der Wald darf für die Erholung der Bevölkerung nicht von wesentlicher Bedeutung sein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Um die Genehmigung für eine Rodung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die zuständige Behörde prüft die Rodung anhand Ihrer Antragsunterlagen auf Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen öffentlichen Interessen. Gegebenenfalls bezieht die zuständige Behörde hierfür weitere betroffene Dienststellen zur Bewertung mit ein. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, rechtskräftig geworden ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fleischhack, Christine am 09.08.2023
Stichwörter
Baum fällen auf privatem Grund