Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Rodung von Waldflächen beantragen

    Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Wenn Sie eine Rodung beabsichtigen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Rodung bedeutet die flächige Entfernung von Wald zur Gewinnung von anderweitigen Nutzflächen. Wenn Sie eine Waldfläche anderweitig nutzen und hierfür einen Wald roden wollen, müssen Sie hierfür eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung muss Ihnen vor Beginn der Rodung beziehungsweise der Umwandlung der Waldfläche vorliegen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum betroffenen Flurstück (Flurkarte)
    • Angaben zur Größe der zu rodenden Fläche
    • Angaben zur geplanten Nutzungsart
    • Angaben zu geplanten Kompensationsmaßnahmen
    • Nachweis über Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsvorprüfung

    Voraussetzungen

    • Der Wald darf nicht für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die forstwirtschaftliche Erzeugung von wesentlicher Bedeutung sein.
    • Die Schutzfunktion des Waldes darf nicht beeinträchtigt werden
    • Der Wald darf für die Erholung der Bevölkerung nicht von wesentlicher Bedeutung sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Bescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Um die Genehmigung für eine Rodung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die zuständige Behörde prüft die Rodung anhand Ihrer Antragsunterlagen auf Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen öffentlichen Interessen. Gegebenenfalls bezieht die zuständige Behörde hierfür weitere betroffene Dienststellen zur Bewertung mit ein. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, rechtskräftig geworden ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fleischhack, Christine am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Baum fällen auf privatem Grund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en