Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
Kahlhieb im Schutzwald genehmigen
Wenn Sie beabsichtigen, die Bewaldungsdichte auf einer Waldfläche zu reduzieren, benötigen Sie ab einem bestimmten Ausmaß vorab eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen,
Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.
- einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
- eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
- den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,
Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Flurstück / Forstort (Flurkarte, Lagebeschreibung, Flächengröße)
- Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme
- Angaben zu den Zielen der Maßnahme
- Begründung, warum die Ziele nicht auf andere Weise erreicht werden können
- Gegebenenfalls weitere forstfachliche Daten und Unterlagen, die die zuständige Behörde während des Genehmigungsverfahrens von Ihnen anfragt.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken. Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, so-fern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Um Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen von Ihnen nach.
- Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung in Form eines schriftlichen Bescheides.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kahlhieb, die Lichthauung oder die Senkung des Bestockungsgrades dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist. Wenn mit der Genehmigung Auflagen verbunden sind, müssen diese ebenfalls erst erfüllt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fleischhack, Christine am 25.08.2023
Stichwörter
Roden