Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung

    Kahlhieb im Schutzwald genehmigen

    Wenn Sie beabsichtigen, die Bewaldungsdichte auf einer Waldfläche zu reduzieren, benötigen Sie ab einem bestimmten Ausmaß vorab eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen,
    • einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
    • eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
    • den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,
    dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
     
    Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Flurstück / Forstort (Flurkarte, Lagebeschreibung, Flächengröße)
    • Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme
    • Angaben zu den Zielen der Maßnahme
    • Begründung, warum die Ziele nicht auf andere Weise erreicht werden können
    • Gegebenenfalls weitere forstfachliche Daten und Unterlagen, die die zuständige Behörde während des Genehmigungsverfahrens von Ihnen anfragt.

    Voraussetzungen

    Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken. Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, so-fern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Um Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen von Ihnen nach.
    • Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung in Form eines schriftlichen Bescheides.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kahlhieb, die Lichthauung oder die Senkung des Bestockungsgrades dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist. Wenn mit der Genehmigung Auflagen verbunden sind, müssen diese ebenfalls erst erfüllt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fleischhack, Christine am 25.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Roden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en