Fischereiabgabe

    Fischereiabgabe

    Wenn Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie vorab die Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Hamburg fischen möchen, müssen Sie vorab die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch bei fischereischeinfreiem Angeln. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Fischereischein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Erscheinen Sie mit Ihrem gültigen Fischereischein beim Hamburg Service oder einer der anerkannten privaten Ausgabestellen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben können Sie die Fischereiabgabe nur an einer der privaten Ausgabestellen zahlen. Sie können die Abgabe dort sofort bezahlen.

    Fristen

    Keine. 

    Bearbeitungsdauer

    Sofort.

    Kosten

    Die Fischereiabgabe für Anglerinnen und Angler beträgt 10,00 EUR pro Kalenderjahr.

    Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.

    Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.

    Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.

    Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Angelscheine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en