Fischereiabgabe
Fischereiabgabe
Wenn Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie vorab die Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Hamburg fischen möchen, müssen Sie vorab die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch bei fischereischeinfreiem Angeln. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Fischereischein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Erscheinen Sie mit Ihrem gültigen Fischereischein beim Hamburg Service oder einer der anerkannten privaten Ausgabestellen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben können Sie die Fischereiabgabe nur an einer der privaten Ausgabestellen zahlen. Sie können die Abgabe dort sofort bezahlen.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sofort.
Kosten
Die Fischereiabgabe für Anglerinnen und Angler beträgt 10,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023
Stichwörter
Angelscheine