Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

    Fischfang mit Elektrizität beantragen

    Beschreibung

    müssen Sie hierfür vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Elektrofischerei beginnen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Begründung, dass die Elektrofischerei zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischgewässers oder für Zwecke der Fischereiwissenschaft, des Naturschutzes oder weitere notwendige fischereibiologische Untersuchungen erforderlich ist
    • Nachweis über den Besuch eines anerkannten Lehrgangs für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland
    • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
    • Eine maximal 3 Jahre alte Bescheinigung darüber, dass das elektrische Fischereigerät den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht

    Voraussetzungen

    • Sie können nachvollziehbar begründen und belegen, warum das Fischen mittels Elektrizität notwendig ist. 
    • Sie haben einen Lehrgang für Elektrofischerei absolviert und können dies nachweisen.
    • Sie haben eine ausreichende Haftpflichtversicherung und können dies nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erteilt.

    Fristen

    Keine. 

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu einer Woche.

    Kosten

    Genehmigung: 50,00 EUR
    Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Liebetanz-Vahldiek, Martin am 07.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Elektrofischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en